Veröffentlichungen

Rohre für die Ostsee-Pipeline

Rechtsgrundlage Veröffentlichungspflicht

Die Einleitung von energierechtlichen Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 und 2 EnWG und die behördlichen Entscheidungen i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 1 EnWG der Regulierungskammer M-V sind gemäß § 74 EnWG zu veröffentlichen.

Festlegung Erlösobergrenzen (EOG)

Festlegungen gemäß § 6b EnWG

Festlegung VOLKER M-V

vereinfachte Verfahren

Verlustenergie

Qualitätselement (Q-Element)

Kapitalkostenaufschlag (KKauf)

Netzübergänge

Effizienzwert

genereller Produktivitätsfaktor (Xgen)

Eigenkapitalzins

Geschlossene Verteilnetze

Erweiterungsfaktor

Regulierungskonto