Hinweise und Erhebungsbögen (EHB)
Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der Regulierungskammer M-V für Anträge und Mitteilungspflichten, die zum Download zur Verfügung stehen.
Anträge, ausgefüllte Erhebungsbögen und sonstige Unterlagen sind der Regulierungskammer M-V über den Downloadpool zu übermitteln, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die Aufnahme der Strom- und Gasbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.
Die Aufnahme des Betriebs eines Strom- und Gasversorgungsnetzes bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern bzw. ist das Netz dort gelegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Telefon +49 385 588-15509) zur Verfügung.
Gas
Anpassungen der Erlösobergrenze und Bildung von Netzentgelten
Kapitalkostenaufschlag (KKauf)
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
01.06.2024 Erhebungsbogen für Gasverteilernetzbetreiber nach § 10a ARegV für 2025 | XLSX | 0,15 MB |
Netzübergänge
Durchführung der Kostenprüfung 4. Regulierungsperiode Gas
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
27.04.2021 Anschreiben Einleitung des Verfahrens 4. Regulierungsperiode Gas | 0,34 MB | |
27.04.2021 Anlage K1 | 0,19 MB | |
27.04.2021 Anlage K2 | 0,13 MB | |
27.04.2021 Erhebungsbogen 4. Regulierungsperiode Gas MV, Version 1.2. | XLSX | 1,58 MB |
27.04.2021 Erhebungsbogen 4. Regulierungsperiode Gas MV, Version 1.2. ungeschützt | XLSX | 1,58 MB |
27.04.2021 Tabellarische Aufstellung der Unterlagen 4. Regulierungsperiode Gas | 0,08 MB |
Strom
Anpassungen der Erlösobergrenze und Bildung von Netzentgelten
Kapitalkostenaufschlag (KKauf)
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
01.06.2024 Erhebungsbogen für Stromnetzbetreiber nach § 10a ARegV für 2025 | XLSX | 0,13 MB |
Netzübergänge
Durchführung der Kostenprüfung 4. Regulierungsperiode Strom
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Erhebungsbogen 4. Regulierungsperiode Strom (Version 2.1) | XLSX | 2,46 MB |
Bericht zur Datenerhebung 4. Regulierungsperiode Strom | 0,53 MB | |
Anschreiben Einleitung des Verfahrens 4. Regulierungsperiode Strom | 0,17 MB |
Sonstiges
Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Berichtspflichten
Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und übermitteln Sie es elektronisch lesbar und unter Beifügung der notwendigen Anlagen an die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern per info@regulierungskammer-mv.de.
Bitte nutzen Sie hierfür das Formular der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur. Das Formular finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html
Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts
Füllen Sie das Anzeigeformular bitte vollständig aus. Übermitteln Sie diese Datei nebst der unterschriebenen individuellen Netzentgeltvereinbarung in PDF-Format elektronisch und unter Beifügung der eventuell weiteren, notwendigen Anlagen per E-Mail an die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern (info@regulierungskammer-mv.de).
Bitte nutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur. Den Erhebungsbogen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html
Übergangsregelung für Kapitalkosten § 34a ARegV
Gemäß § 34a ARegV können Verteilnetzbetreiber eine Anpassung der Erlösobergrenzen bei Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich beantragen. Die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern genehmigt für die Dauer der vierten Regulierungsperiode auf Antrag eines Verteilernetzbetreibers die Anpassung des Kapitalkostenabzugs nach § 6 Abs. 3 ARegV. Dies erfolgt durch Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich. Die Betreiber von Gasverteilernetzen können einen Antrag bis zum 30. Juni 2022 stellen. Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen können einen Antrag bis zum 30. Juni 2023 stellen.
Gasverteilnetz:
Bitte benutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 9 (Gas) der Bundesnetzagentur unter Beachtung des Hinweispapier zum Verfahren nach § 34a ARegV. Beides finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK09/BK9_03_Gasnetz/01_EOG/BK9_042_HF/BK9_EOG_HF.html
Elektrizitätsverteilnetz:
Bitte benutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 8 (Strom) der Bundesnetzagentur unter Beachtung des Hinweispapier zum Verfahren nach § 34a ARegV. Beides finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_05_EOG/50_%C3%9Cbergangssockel/BK8_%C3%9Cbergangssockel.html