Hinweise und Erhebungsbögen (EHB)

Umspannwerk

Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der Regulierungskammer M-V für Anträge und Mitteilungspflichten, die zum Download zur Verfügung stehen.

Anträge, ausgefüllte Erhebungsbögen und sonstige Unterlagen sind der Regulierungskammer M-V über den Downloadpool zu übermitteln, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Aufnahme der Strom- und Gasbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Die Aufnahme des Betriebs eines Strom- und Gasversorgungsnetzes bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern bzw. ist das Netz dort gelegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Telefon +49 385 588-15509) zur Verfügung.

Gas

Strom

Sonstiges

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Berichtspflichten

Gemäß § 19 Abs. 2 S. 7 StromNEV besteht für Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte ein Anzeigeverfahren.

Die in der Vereinbarung über individuelle Netzentgelte aufgeführten Netzbetreiber, die in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern fallen, und der begünstigte Letztverbraucher müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres Nachweise über die Einhaltung der festgelegten Kriterien bei der zuständigen Regulierungsbehörde vorlegen. Konkret sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Vereinbarung

Die Vereinbarung ist einmalig vorzulegen. Es genügt, wenn eine der Parteien die von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vereinbarung vorlegt. Gebrauchen Sie gerne die Vorlage der BNetzA.

2. Erhebungsbogen

Der Erhebungsbogen ist jährlich vom Netzbetreiber einzureichen und inkludiert insbesondere dessen IST-Daten. Er ist zwingend im Excel-Dateiformat zu übersenden. Bitte verwenden Sie den folgenden Erhebungsbogen:

3. Meldebogen der IST-Daten des Letztverbrauchers

Die IST-Daten sind jährlich vom Letztverbraucher und zwingend im Excel-Format einzureichen. Bitte verwenden Sie je nach Rechtsgrundlage den entsprechenden folgenden Meldebogen: