Hinweise und Erhebungsbögen (EHB)

Umspannwerk

Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der Regulierungskammer M-V für Anträge und Mitteilungspflichten, die zum Download zur Verfügung stehen.

Anträge, ausgefüllte Erhebungsbögen und sonstige Unterlagen sind der Regulierungskammer M-V über den Downloadpool zu übermitteln, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Aufnahme der Strom- und Gasbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Die Aufnahme des Betriebs eines Strom- und Gasversorgungsnetzes bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern bzw. ist das Netz dort gelegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Telefon +49 385 588-15509) zur Verfügung.

Gas

Strom

Sonstiges

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Berichtspflichten

Gemäß § 19 Abs. 2 S. 7 StromNEV besteht für Vereinbarungen über individuelle Netzentgelte ein Anzeigeverfahren. Bitte beachten Sie für die erstmalige Anzeige und die jährlichen Berichtspflichten die nachfolgenden Hinweise nebst zu nutzenden Vorlagen:

1. Vereinbarung

Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes ist zusammen mit dem Anzeigeformular einmalig vorzulegen. Es genügt, wenn eine der Parteien die von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vereinbarung vorlegt. Gebrauchen Sie gerne die Vorlage der BNetzA.

Als Anzeigeformular verwenden Sie bitte entsprechend der Rechtsgrundlage eine der nachfolgenden Vorlagen:

2. Erhebungsbogen

Der Erhebungsbogen ist vom Netzbetreiber jährlich zum 30.06. des Folgejahres einzureichen. Er ist zwingend im Excel-Dateiformat zu übersenden. Mit Hilfe dieses Erhebungsbogens können Netzbetreiber die Berichtspflichten Ihrer Letztverbraucher als Erfüllungsgehilfe erfüllen. Dafür sind die gelb hinterlegten Zellen in den entsprechenden Tabellenblättern des Erhebungsbogens auszufüllen. Als Erhebungsbogen verwenden Sie bitte die nachfolgende Vorlage:

3. Meldebogen der IST-Daten des Letztverbrauchers

Die IST-Daten sind vom Letztverbraucher jährlich zum 30.06. des Folgejahres einzureichen, soweit nicht der Netzbetreiber als dessen Erfüllungsgehilfe auftritt, vgl. oben. Die Meldung ist zwingend im Excel-Format einzureichen. Als Anzeigeformular verwenden Sie bitte entsprechend der Rechtsgrundlage einen der nachfolgenden Vorlagen: