Hinweise und Erhebungsbögen (EHB)

Umspannwerk

Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der Regulierungskammer M-V für Anträge und Mitteilungspflichten, die zum Download zur Verfügung stehen.

Anträge, ausgefüllte Erhebungsbögen und sonstige Unterlagen sind der Regulierungskammer M-V über den Downloadpool zu übermitteln, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Aufnahme der Strom- und Gasbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Die Aufnahme des Betriebs eines Strom- und Gasversorgungsnetzes bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern bzw. ist das Netz dort gelegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Telefon +49 385 588-15507) zur Verfügung.

Gas

Strom

Kapitalkostenaufschlag (KKauf)

Bezeichnung Format Größe
Erhebungsbogen für Stromnetzbetreiber nach § 10a ARegV XLSX 0,12 MB

Netzübergänge

Bezeichnung Format Größe
EHB_26ARegV_3.RegP.XLS XLS 0,23 MB

Durchführung der Kostenprüfung 4. Regulierungsperiode Strom

Sonstiges

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Berichtspflichten

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

Übergangsregelung für Kapitalkosten § 34a ARegV

Gemäß § 34a ARegV können Verteilnetzbetreiber eine Anpassung der Erlösobergrenzen bei Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich beantragen. Die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern genehmigt für die Dauer der vierten Regulierungsperiode auf Antrag eines Verteilernetzbetreibers die Anpassung des Kapitalkostenabzugs nach § 6 Abs. 3 ARegV. Dies erfolgt durch Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich. Die Betreiber von Gasverteilernetzen können einen Antrag bis zum 30. Juni 2022 stellen.

Bitte benutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur unter Beachtung des Hinweispapier zum Verfahren nach § 34a ARegV. Beides finden Sie unter folgendem Link: