Hinweise und Erhebungsbögen (EHB)

Umspannwerk

Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der Regulierungskammer M-V für Anträge und Mitteilungspflichten, die zum Download zur Verfügung stehen.

Anträge, ausgefüllte Erhebungsbögen und sonstige Unterlagen sind der Regulierungskammer M-V über den Downloadpool zu übermitteln, sofern nichts anderes angegeben ist.

Die Aufnahme der Strom- und Gasbelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Die Aufnahme des Betriebs eines Strom- und Gasversorgungsnetzes bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Mecklenburg-Vorpommern bzw. ist das Netz dort gelegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern (Telefon +49 385 588-15509) zur Verfügung.

Gas

Strom

Sonstiges

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Berichtspflichten

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und übermitteln Sie es elektronisch lesbar und unter Beifügung der notwendigen Anlagen an die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern per info@regulierungskammer-mv.de.

Bitte nutzen Sie hierfür das Formular der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur. Das Formular finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html

Individuelle Netzentgelte Strom gemäß § 19 Strom NEV - Anzeige der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

Füllen Sie das Anzeigeformular bitte vollständig aus. Übermitteln Sie diese Datei nebst der unterschriebenen individuellen Netzentgeltvereinbarung in PDF-Format elektronisch und unter Beifügung der eventuell weiteren, notwendigen Anlagen per E-Mail an die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern (info@regulierungskammer-mv.de).

Bitte nutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur. Den Erhebungsbogen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html

Übergangsregelung für Kapitalkosten § 34a ARegV

Gemäß § 34a ARegV können Verteilnetzbetreiber eine Anpassung der Erlösobergrenzen bei Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich beantragen. Die Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern genehmigt für die Dauer der vierten Regulierungsperiode auf Antrag eines Verteilernetzbetreibers die Anpassung des Kapitalkostenabzugs nach § 6 Abs. 3 ARegV. Dies erfolgt durch Nachweis einer besonderen Härte durch den Übergang auf den Kapitalkostenabgleich. Die Betreiber von Gasverteilernetzen können einen Antrag bis zum 30. Juni 2022 stellen. Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen können einen Antrag bis zum 30. Juni 2023 stellen.

Gasverteilnetz:
Bitte benutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 9 (Gas) der Bundesnetzagentur unter Beachtung des Hinweispapier zum Verfahren nach § 34a ARegV. Beides finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK09/BK9_03_Gasnetz/01_EOG/BK9_042_HF/BK9_EOG_HF.html

Elektrizitätsverteilnetz:
Bitte benutzen Sie hierfür den Erhebungsbogen der Beschlusskammer 8 (Strom) der Bundesnetzagentur unter Beachtung des Hinweispapier zum Verfahren nach § 34a ARegV. Beides finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_05_EOG/50_%C3%9Cbergangssockel/BK8_%C3%9Cbergangssockel.html