Aktuelles
Festlegung der Eigenkapitalzinssätze ist erfolgt. Für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur folgende Zinssätze festgelegt:
Zinssatz für Neuanlagen 6,91 Prozent vor Steuern
Zinssatz für Altanlagen 5,12 Prozent vor Steuern
Folgende Informationen, welche sich auf der Internetpräsenz der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur befinden, werden Ihnen mitgeteilt.
LINK zur Festlegung BK4-16-160_Strom
LINK zur Festlegung BK4-16-161_Gas
1) Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 StromNEV
In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Alt-und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 05.10.2016 nachfolgenden Beschluss gefasst.
LINK zum Beschluss
2) Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 GasNEV
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 7 Abs. 6 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Alt-und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 05.10.2016 nachfolgenden Beschluss gefasst:
LINK zum Beschluss